HomeKindergipfel 1999Kindergipfel 2000Neuigkeitenlokale GipfelKontaktChat
ForumSo gehtsDie IdeeVisionenThemenFachleutePartnerSponsorenSuchen
AktionenWichtige AdressenPressemeldungenDer KinderratProminente UnterstützerGaesteTermineLinks



Der Kindergipfel 2000:
Der Zukunftsvertrag

Anmerkungen zu verbraucher-, lands- und forstwirtschaftlich relevanten Forderungen
des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (a.D.)
Karl-Heinz Funke

Erhaltung des Waldes

Die Erhaltung des Waldes, aber auch seine nachhaltige Nutzung, ist ein wichtiges Ziel der Forstpolitik der Bundesregierung. In Deutschland haben wir mit 10,7 Mio ha Wald eine Bewaldung von 30% der Landesfläche. Diese Waldfläche hat sich dabei in den letzten 40 Jahren nicht verkleinert, sondern ist im Gegenteil sogar seit 1960 um ca. 0,5 Mio ha gewachsen. Das wurde u.a. durch Gesetze erreicht, die eine Rodung unserer Waldflächen nur im Ausnahmefall und nach einer besonderen Begründung möglich machen. Außerdem erhalten Grundeigentümer, die ihre nicht mehr für die Landwirtschaft benötigten Flächen aufforsten wollen, Fördermittel für die Neuanlage von Wäldern.

Wichtig ist aber auch, dass die Wälder nicht nur durch den besonderen Schutz als Nationalparke erhalten werden, sondern verteilt über die gesamte Fläche des Bundesgebietes und auch in der Nähe der großen Städte, wo die meisten Menschen leben. Nationalparke sind eine von vielen rechtsverbindlich festgesetzten Kategorien zum Schutz von Natur. Sie können aber immer nur Sonderfälle sein, weil hier vom Menschen nicht oder nur wenig beeinflusste, natürliche Zustände, die es in Deutschland mit der dichten Besiedlung kaum noch gibt, geschützt werden sollen. Daher ist es genauso wichtig, dass auch die Waldflächen in Deutschland, die neben dem Naturschutz noch viele andere Funktionen haben, erhalten bleiben. Die Erhaltung dieser multifunktionalen Wälder ist für die Zukunft genauso wichtig wie die Erhaltung in Nationalparken oder Naturschutzgebieten. Denn nur, wenn wir auch in Deutschland weiterhin den Rohstoff Holz produzieren, können wir dazu beitragen, dass der weltweite Rückgang der Tropenwälder und der nördlichen Nadelwälder gebremst wird.

Gewässerreinhaltung

Auch bei der Gewässerreinhaltung sind wir auf einem guten Weg, wenn wir die erste Gewässergütekarte von 1975 mit der von 1995 vergleichen. Doch es bleibt noch einiges zu tun. Auch die Landwirtschaft als Eintragsquelle ist gefordert, durch entsprechende gewässerschonende Landbewirtschaftungsmethoden die durch sie verursachten Stoffeinträge weiter zu verringern. Die bedeutsamen Stoffeinträge in Gewässer wie Nitrat und Pflanzenschutzmittelreste können jedoch nie ganz verhindert werden, da die Landwirtschaft anders als die übrigen Wirtschaftsbeteiligten witterungsabhängig in der freien Natur wirtschaftet und nicht in einem Gewächshaus mit weitgehend geschlossenen Nährstoffkreisläufen.

Trotzdem ist der einzelne Landwirt aufgerufen, alle vertretbaren Maßnahmen zu ergreifen, um die Gewässer zu schützen. Hierzu sind eine Reihe von rechtlichen Regelungen im Bereich der Düngung, des Pflanzenschutzes und im Bereich der Förderung von extensiven, umweltgerechten oder ökologischen Bewirtschaftungsverfahren erlassen worden oder haben sich freiwillige Kooperationen zwischen Landwirtschaft und Wassserwirtschaft gebildet. Diese werden stetig verbessert und haben dazu beigetragen, dass sich die Nährstoffüberschüsse in den letzten 15 Jahren im Trend erheblich verringert haben. Nährstoffüberschüsse sind jene Nährstoffe, die dem Boden zugeführt wurden, aber nicht wieder durch Ernteprodukte entzogen wurden, so dass sie zu einem Problem vor allem für die Gewässer werden können.

Nachteilig ist, dass die im Landwirtschaftsbereich eingeleiteten Maßnahmen erst sehr viel später sichtbar werden. Dies sollte uns aber nicht davon abhalten, in unseren Bemühungen um einen besseren Gewässerschutz weiterzumachen.

Kläranlagenbau und -betrieb ist Sache der Städte und Gemeinden; die Überwachung ist Angelegenheit der zuständigen Landesbehörden. Für den Kläranlagenbau werden in Deutschland jährlich knapp 6 Mrd. DM aufgewendet mit erheblicher Bundes- und Landesbeteiligung. Aufgrund knapper öffentlicher Mittel wird die staatliche Förderung in Zukunft wohl nicht erhöht werden können.

Wassersparen kann die Landwirtschaft vor allem durch optimierte landwirtschaftliche Bewässerungsverfahren. Deren Entwicklung wird vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten insbesondere durch Forschungsaktivitäten der Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft unterstützt. Daneben ist eine standortgerechte Land- und Forstwirtschaft aber auch von großer Bedeutung für die Grundwasserneubildung und die Wasserspeicherung.

Nutzung alternativer Energien

Zur Bewältigung der bestehenden Herausforderungen auf den Gebieten des Umwelt- und Klimaschutzes sowie für die Sicherstellung einer nachhaltigen Energieversorgung ist eine deutlich stärkere Nutzung alternativer Energien unverzichtbar. Deshalb hat sich die Bundesregierung das ehrgeizige Ziel gesetzt, den Anteil alternativer Energien am Energieverbrauch bis zum Jahre 2010 zu verdoppeln.

Auch Land- und Forstwirtschaft können z.B. durch den Anbau nachwachsender Rohstoffe zu einer umweltverträglichen Rohstoff- und Energieversorgung beitragen. Das gesamte Leben auf der Erde bezieht Energie von der Sonne. Pflanzen wachsen durch Sonnenstrahlen und bilden so die Biomasse. Die Menschen nutzen diese Biomasse als Rohstoff und Energieträger und verwerten auf diesem Weg die gespeicherte Sonnenenergie. Fossile Energieträger können hierdurch geschont werden. Nachwachsende Rohstoffe sind zudem weitgehend CO2-neutral, da bei ihrem Ensatz nur soviel CO2 freigesetzt wird, wie vorher durch die Pflanze aufgenommen wurde.

Um die zur Verfügung stehende Sonnenenergie stärker als bisher zu nutzen, hat die Bundesregierung eine Reihe von Fördermaßnahmen auf den Weg gebracht. Als Beispiele sind hier das Erneuerbare-Energien-Gesetz, die ökologische Steuerreform, das Marktanreizprogramm für Anlagen zur Nutzung alternativer Energienund das 100.000-Dächer-Programm Photovoltaik zu nennen.

Tierschutz

Es ist ein zentrales Anliegen der Bundesregierung, den Tierschutz als Staatsziel im Grundgesetz zu verankern. Dies entspricht auch den Vorstellungen weiter Kreise in der Bevölkerung. Obwohl dieses Anliegen in der parlamentarischen Abstimmung im Deutschen Bundestag am 13.April 2000 die für die Grundgesetzänderung erforderliche Zweidrittelmehrheit vorerst leider nicht erreicht hat, begrüßt die Bundesregierung, dass dieses wichtige Vorhaben im Deutschen Bundestag weiter auf der Tagesordnung bleibt und hoffentlich bald die hierfür nötige parlamentarische Mehrheit gefunden wird.

Ein ganz wichtiges Ziel der Bundesregierung ist die Verbesserung der Haltungsbedingungen für unsere landwirtschaftlichen Nutztiere auf nationaler und europäischer Ebene. Besonders dringlich waren Schritte zu Veränderungen bei der derzeit üblichen Legehennenhaltung. Hier mussten wir weg von der bisherigen Form der Käfighaltung und hin zu tiergerechteren Haltungsformen kommen. Nach schwierigen Verhandlungen ist es am 15. Juni 1999 im EU-Agrarministerrat gelungen, ganz entscheidende Veränderungen bei der Legehennenhaltung zu beschließen, durch die nach einer Übergangszeit die bisherige Form der Käfighaltung europaweit abgeschafft und durch tiergerechtere Systeme mit erweitertem Platzangebot, Legenestern, Sitzstangen und Scharrmöglichkeiten ersetzt wird. Damit haben wir einen großen Schritt zur Überwindung der bisher üblichen und wenig tierfreundlichen Käfighaltung gemacht. Außerdem konnten auf europäischer Ebene die REgelungen für die ökologische Tierhaltung verabschiedet werden.

Ein weiteres wichtiges Vorhaben ist die Verbesserung der Bedingungen z.B. bei der Schweinehaltung und bei Tiertransporten. Die Bundesregierung wird die Vorschläge der EU-Kommission zum Anlass nehmen, sich auch bei den dann anstehenden Beratungen mit großem Nachdruck für weitere tierschutzrechtliche Verbesserungen einzusetzen.

Transparenz für den Verbraucher

Die Verbraucher haben ein Anrecht darauf, genau zu erfahren, was sich in ihrer Nahrung befindet. Mit Hilfe der Zutatenliste können sich Verbraucherinnen und Verbraucher bei verpackten Lebensmitteln über deren genaue Zusammensetzung informieren. Sie können sich so bei ihrem Kauf für oder gegen "Chemie" entscheiden. Wichtig ist, das Zutatenverzeichnis zu lesen und zu verstehen. Zum besseren Verständnis der Lebensmittelkennzeichnungs-Vorschriften bietet der Auswertungs- und Informationsdienst für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (aid), der vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten gefördert wird, verschiedene Broschüren an, z.B. unter dem Titel "Achten Sie aus Etikett! - Kennzeichnung von Lebensmitteln" und das Heft "Die Zutatenliste", das außerdem ein Lexikon der Zusatzstoffe mit ihren E-Nummern enthält.

Um die größtmögliche Sicherheit der Verbraucher vom Acker bzw. vom Stall bis auf den Tisch zu gewährleisten, muss auch der Landwirt genauestens nachvollziehen können, welche Stoffe er in den Futtermitteln an seine Tiere verfüttert, wie das aktuelle Beispiel BSE zeigt. Deshalb fordert die Bundesregierung mit Nachdruck eine Kennzeichnung der Inhaltsstoffe von Futtermitteln, und zwar obligatorisch, EU-weit und umfassend. Die Bundesregierung will absolute Transparenz, was im Einzelnen an Nutztiere verfüttert werden darf und wird daher eine Positivliste für Futtermittel in Europa voranbtreiben.

(10.Januar 2001)




Der Kindergipfel ist ein Projekt der Naturfreundejugend Deutschlands

und der Zeitschrift

mit Unterstützung durch

der Akademie Remscheid für musische Bildung und Medienerziehung
Gefördert durch die Stiftung Jugendmarke

Letzte Änderung am 06.06.2001 durch Günter Klarner